Schulpflegschaft / Schulkonferenz


Schulpflegschaft

Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.


Unsere Schulpflegschaftsvorsitzende: Frau Hasenclever

"Als Mutter zweier Kinder an dieser Schule engagiere ich mich als Elternvertretung für eine gute Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Schülern und Eltern. Wir Eltern tragen zum Gelingen der Schulfeste und Schulprojekte bei und sind somit mitverantwortlich für eine schöne Grundschulzeit unserer Kinder.

Für Fragen und Anregungen erreichen Sie mich unter der E-Mail: schulpflegschaft@ggs-gebhardtstrasse.org."

Wir danken Frau Hasenclever an dieser Stelle ganz herzlich für Ihr besonderes Engagement!!!


Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.

Quelle: Bildungsportal des Landes NRW